Allgemeine Geschäftsbedingungen der Praxis für Ernährungs- und Körpertherapie
Praxis für Ernährungsberatung/-therapie/DGE und Psychotherapie nach Heilpraktikergesetz
Inhaberin:
Christine Ploschenz
Heilpraktikerin für Psychotherapie
Lühnergasse 16
38889 Blankenburg (Harz)
Ernährungsberatung und -therapie
§1 Allgemeines
Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Ernährungsberater oder der Ernährungsberaterin (nachfolgend: „Ernährungsberater“) und dem Klienten (nachfolgend: „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrem zum Zeitpunkt der Dienstleitung gültigen Fassung.
Kunden im Sinne von § 1 Abs. 1 sind Privatpersonen, Unternehmen sowie staatliche Einrichtungen.
Die Vertragssprache ist Deutsch.
§2 Vertragsgegenstand
Der Ernährungsberater bietet professionelle Ernährungsberatungsdienstleistungen an, die auf den individuellen Bedürfnissen und Zielen des Kunden ausgerichtet sind.
§3 Leistungsgegenstand
Die Dienstleistungen umfassen, aber sind nicht beschränkt auf, die Bereitstellung von Informationen und Empfehlungen zur Ernährung, die Überwachung und Bewertung der Ernährung des Kunden, sowie Unterstützung bei der Erreichung gesundheitsbezogener Ziele.
Der Ernährungsberater kann die Dienstleistungen entweder persönlich oder auf elektronischem Wege bereitstellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf E-Mail, Video-Call oder Chat.
Der Ernährungsberater wird dem Klienten alle erforderlichen Informationen und Ressourcen bereitstellen, die für die Erreichung seiner gesundheitsbezogenen Ziele erforderlich sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ernährungspläne, Rezepte und Schulungsmaterialien.
Folgende Leistungen werden zusätzlich angeboten: Psychosoziale Beratung, Achtsamkeitstraining, Stressreduktion
Der Ernährungsberater behält sich das Recht vor, sein Dienstleistungsangebot jederzeit zu ändern oder zu modifizieren. Änderungen werden dem Klienten schriftlich mitgeteilt.
§4 Beratung und Terminvereinbarung
Vor Beginn der Ernährungsberatung findet ein telefonisches Erstgespräch mit dem Kunden statt. Im Rahmen des Gesprächs werden die Inhalte und Ziele abgestimmt. Im Rahmen des Erstgesprächs informiert der Kunde den Ernährungsberater über seine gesundheitlichen und körperlichen Einschränkungen.
Eine Beratungseinheit dauert 30 – 60 Minuten. Die Erstberatung dauert mind. 60 Minuten. Längere Beratungseinheiten werden individuell mit dem Kunden vereinbart.
Die Beratungseinheiten finden in den Räumlichkeiten des Ernährungsberaters oder online statt. Hausbesuche bei Einkaufstraining sind möglich.
Die Termine erfolgen ausschließlich nach Vereinbarung. Der vereinbarte Termin muss spätestens 24 Stunden vor der vereinbarten Zeit abgesagt werden. Für die nicht wahrgenommenen Termine wird eine Gebühr in Höhe von 50% des Preises für eine Beratungseinheit erhoben.
$5 Obliegenheiten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, den Ernährungsberater über etwaige gesundheitliche Einschränkungen, Erkrankungen, Allergien oder Unverträglichkeiten unaufgefordert vor dem Beginn der Beratungseinheit zu informieren. Sollten plötzliche Gesundheits- oder Befindlichkeitsstörungen auftreten, so ist er Kunde verpflichtet, den Ernährungsberater umgehend darüber in Kenntnis zu setzen.
§6 Zahlungsbedingungen
Das Honorar des Ernährungsberaters richtet sich nach der aktuellen Preisliste.
Die Rechnung ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang bei dem Kunden zu bezahlen.
Derzeit stehen folgende Zahlungsmethoden zur Verfügung: Zahlung per Überweisung, PayPal oder bar
§7 Haftung und Hinweise
Der Ernährungsberater haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Kunden. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Ernährungsberaters, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht von dem Trainer zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich die in § 3 genannten Leistungen.
Dem Kunden wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit zu bringen. Von Seiten des Ernährungsberaters werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen.
Der Ernährungsberater haftet nicht für Schäden, welche aufgrund der Selbstüberschätzung bei dem Kunden zustande gekommen sind. Hält sich der Kunde nicht an die Anweisungen des Ernährungsberaters und erleidet er dadurch die Schäden, so ist die Haftung des Ernährungsberater ausgeschlossen.
Der Ernährungsberater verfügt über eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung.
§8 Datenschutz
Die personenbezogenen Daten des Kunden werden vom Ernährungsberater gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des in § 3 genannten Leistungsgegenstandes verwendet.
Die Einzelheiten zu dem Datenschutz ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Ernährungsberaters.
§9 Geheimhaltung
Der Ernährungsberater ist verpflichtet, über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Ernährungsberatung bekannt gewordenen Informationen des Kunden Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Ernährungsberater und dem Kunden.
§10 Vertragsdauer
Zwischen dem Ernährungsberater und dem Kunden werden grundsätzlich nur befristete Verträge geschlossen. Der Kunde hat Recht innerhalb der ersten 14 Tage ab Datum des Vertragsschlusses vom Vertrag zurückzutreten. Tritt dieser Fall ein, ist ein Ausfallhonorar von 50% zu zahlen.
§11 Schlussbestimmungen
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
Als Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Psychotherapie- und Beratungsleistungen
Die Praxis für Ernährungs- und Körpertherapie Christine Ploschenz ist eine Privatpraxis nach den Bestimmungen des Gesetzes über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) vom 17. Februar 1939, das u.a auch die Voraussetzungen zur Führung der Berufsbezeichnung „Heilpraktiker für Psychotherapie“ regelt. Unser Aufgaben- und Betätigungsbereich als Heilpraktiker für Psychotherapie umfasst die Beratung, das Coaching und die psychotherapeutische Behandlung unter Anwendung von Kurzzeit-Therapieverfahren Um dem hohen Anspruch an einen möglichst ganzheitlichen und langfristigen Erfolg unserer Klienten, Patienten, Seminar- und Ausbildungsteilnehmer gerecht werden zu können, ist die Vereinbarung bestimmter Rahmenbedingungen unerlässlich. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen definieren die Regeln auf dem Weg zu diesem Ziel, um die Rechte und Pflichten aller Beteiligten klar zu kommunizieren.
§ 1 Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Heilpraktikerin eingeschränkt für Psychotherapie – nachfolgend „Heilpraktikerin für Psychotherapie“ oder “HP-PT“ genannt – und dem Patienten/Klienten als Behandlungsvertrag/Beratungsvertrag (nachfolgend „Vertrag“ genannt) im Sinne der §§ 611 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.
2.Der Vertrag kommt zustande, wenn der Patient/Klient das generelle Angebot der Heilpraktikerin für Psychotherapie annimmt und sich an die Heilpraktikerin für Psychotherapie zum Zwecke der Beratungs-, Coaching- oder psychotherapeutischen Behandlungsleistungen sowie die Teilnahme an Seminaren, Kursen, Trainings, Schulungen, Ausbildungen und sonstigen Veranstaltungen z.B. therapeutischen Spaziergänge und Hausbesuche wendet.
3.Die Heilpraktikerin für Psychotherapie ist jedoch berechtigt, einen Vertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere, wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die die Heilpraktikerin für Psychotherapie aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die sie in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Heilpraktikerin für Psychotherapie für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen erhalten.
Die Vertragssprache ist Deutsch.
§2 Vertragsschluss / Behandlungsvertrag
1. Ein rechtsgültiger Behandlungsvertrag kommt dadurch zustande, dass sich der Klient an die Heilpraktikerin für Psychotherapie zum Zwecke der Beratung, Diagnostik oder Behandlung wendet und damit das generelle Dienstleistungsangebot der Heilpraktikerin für Psychotherapie annimmt.
2. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie ist ihrerseits jedoch nicht zur generellen Annahme von Behandlungsvertragsangeboten seitens eines Klienten verpflichtet. Der HP-PT ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag -auch ohne Angabe von Gründen- abzulehnen. Dies insbesondere, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis zwischen Klient und HP-PT fehlt und auch zukünftig nicht erwartet werden kann.
3. Des Weiteren in Fällen, wenn es sich um Beschwerden des Klienten handelt, die die Heilpraktikerin für Psychotherapie aufgrund ihrer fachlichen Ausrichtung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf. Ebenso, wenn der HP-PT durch die Annahme oder die weitere Behandlung in persönliche Gewissenskonflikte geraten könnte. Der Honoraranspruch des HP-PT für die bis zum Zeitpunkt der Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, bleiben in diesen Fällen in vollem Umfang erhalten.
§ 3 Zweck und Inhalt des Behandlungsvertrages
1. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie erbringt ihre Leistungen im Sinne des Behandlungsvertrages gegenüber dem Klienten in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Ausübung der Heilkunde, eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, zur Aufklärung, Beratung, Diagnose und Therapie des Klienten anwendet.
2. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie informiert und berät den Klienten vor Beginn der Behandlung über die wirtschaftlichen und fachlichen Vor- und Nachteile bzgl. Ihrer Therapiemethoden, die in der Regel nicht schulmedizinisch anerkannt sind. Der Klient entscheidet selbstverantwortlich über deren Anwendung in der Diagnostik und der Therapie.
3. Möchte oder kann der Klient hierüber keine Entscheidung treffen, ist die Heilpraktikerin für Psychotherapie berechtigt, diejenigen Methoden anzuwenden, die nach ihrer fachlichen Kenntnis oder aufgrund ihrer Berufserfahrung mutmaßlich dem Zielerreichungswillen des Klienten am geeignetsten erscheinen. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Klienten kann dennoch nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Haftungsansprüche sind daher -auch für eventuelle Folgen- nicht abzuleiten.
4. Soweit der Klient die Anwendung der vorgeschlagenen Methoden ablehnt und ausschließlich nach schulmedizinischen oder wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten, diagnostiziert oder therapiert werden möchte, hat er das der Heilpraktikerin für Psychotherapie gegenüber zu erklären.
5. Dem Klienten ist bekannt, dass mit den vom HP-PT angewandten Methoden keine körperlichen Krankheiten diagnostiziert und keine Heilbehandlungen in diesem Bereich vorgenommen werden. Der Klient ist selbstverantwortlich aufgefordert, evtl. bestehende medizinische Behandlungen nicht zu unterbrechen oder aufzugeben.
6. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie darf auf Grund gesetzlicher Beschränkungen keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) gemäß SGB ausstellen und keine verschreibungspflichtigen Substanzen, Medikamente oder Heilmittel verabreichen oder verordnen.
§ 4 Auskunftspflicht und Mitwirkung des Klienten
1. Der Klient ist zu einer aktiven Mitwirkung im Rahmen der therapeutischen Behandlung grundsätzlich nicht verpflichtet, auch wenn der Behandlungserfolg in der Regel zu einem Großteil vom Grad der freiwilligen Einlassung und der Umsetzung des Klienten abhängig ist.
2. Soweit sich der Klient aktuell oder vor Behandlungsbeginn in psychologischer und/oder psychiatrischer Behandlung befindet oder befunden hat, so ist dies dem HP-PT vor Behandlungsbeginn mitzuteilen. Ggf. ist seine angestrebte Behandlung durch den HP-PT zuvor mit seinem behandelndem Arzt oder Therapeuten abzuklären.
3. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie ist daher auch berechtigt, die Behandlung abzulehnen und/oder vorzeitig abzubrechen, wenn der Klient erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder nur lückenhaft erteilt, Beratungsinhalte negiert oder Therapiemaßnahmen vorsätzlich vereitelt. Dazu zählt auch das wiederholte Fernbleiben von vereinbarten Behandlungsterminen ohne triftigen Grund.
§ 5 Leistungsvergütung des Heilpraktikers für Psychotherapie
1. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie hat für ihre Dienste Anspruch auf eine Vergütung bzw. ein Honorar, welches sich an der Gebührenordnung für Heilpraktiker sowie an den allgemein üblichen Preisen im Bereich der freien Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz in Deutschland orientiert. Dazu gelten die zwischen HP-PT und Klient individuell vereinbarten Sätze und Zahlungsbedingungen. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist ausgeschlossen.
2. Der Klient ist jeweils zur vollständigen und zeitgerechten Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
3. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist das Honorar im Anschluss einer jeden Beratung oder Behandlung vom Klienten in bar an den HP-PT gegen Quittung zu bezahlen oder durch Vorauskasse für eine festgelegte Anzahl von Behandlungen/Beratungen zu entrichten. Andere individuelle Vereinbarungen sind grundsätzlich möglich und bedürfen jeweils der vorherigen Absprache und der Zustimmung beider Vertragsparteien.
4. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, hat die Heilpraktikerin für Psychotherapie Anspruch auf ein Ausfallhonorar gemäß § 615 BGB (Annahmeverzug) in Höhe des vereinbarten Honorarsatzes abzüglich evtl. ersparter Aufwendungen für durch den Klienten nicht in Anspruch genommene Termine, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Bei nicht in Anspruch genommenen, fest vereinbarten Behandlungsterminen schuldet der Klient/Patient der Praxis ein Ausfallhonorar in Höhe von 100 % der Gesamtgebühr bei Absage am gleichen Tag, 24 Stunden vorher 75 % der Gebühr und 48 Stunden vorher 50 % der Summe. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der Patient 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagt oder ohne sein Verschulden, z.B. eines Unfalls, nachweislich am Erscheinen gehindert ist.
5. Achtung: Im Rahmen einer Pandemie oder bei Erkrankungen, die das Verlassen des Hauses behindern besteht Übereinkunft darüber, dass der vereinbarte Termin via Zoom stattfinden kann.
§ 6 Rechnungsstellung / Honorarerstattung durch Dritte
1. Auf Wunsch kann dem Klienten im Anschluss an eine Behandlungsphase eine Rechnung zur Vorlage beim Finanzamt oder für die eigene Dokumentation ausgestellt werden. Diese Rechnung enthält neben den Praxisdaten die Angaben zu Namen und Anschrift des Klienten und dem genauen Behandlungszeitraum. Barzahlungsquittungen sowie Rechnung dürfen weder eine Diagnose enthalten, noch dürfen die Leistungen so aufgeschlüsselt sein, dass daraus ein Rückschluss auf eine Diagnose gezogen werden kann.
2. Eine erweiterte Rechnungsstellung, die auch diagnostische Angaben enthält, (z.B. aus Erstattungsgründen), bedarf vorab eines schriftlichen, honorarpflichtigen Auftrags des Klienten. Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kostenerstattung für Behandlungsleistungen durch Heilpraktiker für Psychotherapie nicht. Privat versicherten Klienten oder solchen, die über eine private Zusatzversicherung verfügen, können Behandlungskosten u.U. ganz oder teilweise erstattet werden. Umfang und Höhe der Erstattung können je nach Gesellschaft und Tarif sehr unterschiedlich sein.
3. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie führt weder eine Direktabrechnung mit Dritten durch, noch kann ihr Honorar oder Teile davon in Erwartung einer möglichen Erstattung gestundet werden. Die Bestimmungen des § 5 (2) bleiben jeweils unberührt, auch wenn der Klient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder solche zu haben glaubt.
4. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie erteilt in eventuellen Erstattungsfragen Dritten gegenüber keine direkten Auskünfte. Alle Auskünfte und notwendigen Bescheinigungen erhält ausschließlich der Klient. Derartige Leistungen sind nicht Bestandteil der Beratungsleistung und gesondert honorarpflichtig.
5. Sämtliche Angaben, die die Heilpraktikerin für Psychotherapie im Rahmen der allgemeinen wirtschaftlichen Beratung dem Klienten über die Erstattungspraxis Dritter macht, sind unverbindlich.
§ 7 Datenschutz / Vertraulichkeit der Behandlung / Handakte
1. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie führt über ihre Leistungen, Beratungen und Behandlungsschritte eigene Aufzeichnungen in Form einer Handakte. Der Klient willigt darin ein, dass im Rahmen des Behandlungsvertrages seine persönlichen Daten durch die Heilpraktikerin für Psychotherapie auch auf Datenträgern gespeichert werden.
2. Eine Einsichtnahme in die Aufzeichnungen des HP-PT steht dem Klienten nicht zu. Ebenso kann er die Herausgabe dieser Aufzeichnungen nicht verlangen. Sämtliche Klientendaten werden streng vertraulich behandelt. Die HP-PT erteilt bezüglich den Beratungen, der Diagnose und der Therapie sowie deren Begleitumstände und/oder den persönlichen Verhältnissen des Klienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Klienten in Papierform.
3. Soweit die Heilpraktikerin für Psychotherapie aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist (z.B. Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung), ist Absatz (2) nicht anzuwenden. Dies schließt auch Auskunftspflichten gegenüber Fürsorgeberechtigten Personen ein oder wenn im Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen die HP-PT oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
4. Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige können nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Klienten erfolgen.
5. Der Klient stimmt der HP-PT gegenüber ausdrücklich schriftlich zu, dass seine Krankengeschichte im Rahmen anonymisierter Fallstudien Fachkreisen zugänglich gemacht werden darf und dass sich der HP-PT mit Berufskollegen konsiliarisch zu seinem Fall beraten und dazu seine Aufzeichnungen (Handakte) verwenden darf. 6. Soweit gesetzlich keine längere Aufbewahrungsfrist besteht, werden klientenbezogene Daten und seine Handakten für die Dauer von 10 Jahren nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt.
§ 8 Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Vertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.
§9 Salvatorische Klausel / Gerichtsstand
1. Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
2. Sollten einzelne Vereinbarungen oder die AGB insgesamt unwirksam sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht berührt, sondern es treten an Stelle der unwirksamen Vereinbarungen rechtsgültige Vereinbarungen ein, die der/den Unwirksamen am nächsten kommen, bzw. solche, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommen.
§ 10 Gerichtsstand
Zwischen den Vertragsparteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Im Zweifelsfall gilt immer die derzeit gültige Fassung des BGB. Erfüllungsort und Gerichtsstand für 38855 Wernigerode.
§ 11 Online-Streitbeilegung
Gemäß der EU-Verordnung Nr. 524/2013 hat die EU-Kommission eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform“) zwischen Unternehmern und Verbrauchern eingerichtet. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Das Unternehmen nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil.
Stand: 08.04.2025